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Verkaufs-/ Gewerbeflächen im Teileigentum - ca. 512 m² EG + 1. OG

Bild 1 Frontansicht
Frontansicht
Bild 2 Grundriss EG
Grundriss EG
Bild 3 Grundriss 1. OG
Grundriss 1. OG
Referenz-Nr.:
  • 30-25-001/1
Handelsfläche:
  • ca. 286 m²
Art:
  • Kauf
verfügbar ab:
  • nach Vereinbarung
Kaufpreis:
  • 1,59 €
 

Lage:
  • Das Objekt befindet sich im Fellbacher Zentrum.

    Die Stadt Fellbach liegt an der nordöstlichen Stadtgrenze Stuttgarts.

    Die S-Bahn (Linien S 2 und S 3) sowie die Stadtbahn (Linien U 1 und U 16) sind fußläufig in wenigen Gehminuten erreichbar. Diese ermöglichen einen schnellen Anschluss an die Stuttgarter Innenstadt und die umliegenden Städte Schorndorf, Backnang, Ludwigsburg und Esslingen.

    Über die in der Nähe befindlichen Bundesstraßen B10, B14 und B29, besteht ebenfalls ein sehr gute Verkehrsanbindung an die umliegenden Regionen.

Objektdetails:
  • Erdgeschoss: ca. 286 m² Laden-/Verkaufsfläche

  • Zwischengeschoss: ca. 14 m² Bürofläche

  • Obergeschoss: ca. 212 m² Gewerberäume (aufteilbar in 2 Wohnungen/Rückbau)


Kaufpreis: 1.590.000 € inkl. 5 Stellplätze
Ausstattung: Ausstattung EG Laden/Verkaufsfläche:
  • Fußbodenheizung
  • Fliesenboden
  • Industriecharakter
  • Grundbeleuchtung
  • klimatisiert
  • EDV-Verkabelung vorhanden
  • barrierefreies WC
  • Warenanlieferung mit Flügeltüre
  • Personenaufzug in die anderen Stockwerke
  • Große Schaufensterfront über Eck


Ausstattung Zwischengeschoss Bürofläche:
  • Zugang über offene Treppe
  • EDV-Verkabelung
  • Laminatboden


Ausstattung Obergeschoss Gewerberäume:
  • Laminatboden
  • Fußbodenheizung
  • teilweise klimatisiert
  • 2 Balkone
  • Glasschiebetür
  • Küchenanschlüsse

Bild 1 Frontansicht
Frontansicht
Bild 2 Grundriss EG
Grundriss EG
Bild 3 Grundriss 1. OG
Grundriss 1. OG

Gemäß §16, 16a EnEV sind Eigentümer von Immobilien seit dem 01.05.2014 gesetzlich dazu verpflichtet bei der Vermarktung von Immobilien bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis auszuweisen, sowie bei Besichtigungen den Energieausweis auszuhändigen. Der Nachweis wurde bereits beim Immobilieneigentümer angefordert und steht zur Einsicht zur Verfügung.

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